Fristverlängerung zum Walzen von Grünland

Schutz der Wiesenbrüter – Fristverlängerung zum Walzen von Grünland für bestimmte Standorte

Grünland
Quelle: Thomas Eschenbacher/ Regierung von Mittelfranken)

Die Pflege ihrer Wiesen im Frühjahr ist für viele Landwirte in der Region eine wichtige Maßnahme, um ein sicheres Anwachsen der Grasnarbe zu gewährleisten. Eine dieser Pflegemaßnahme ist das Walzen von Grünland. Nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes müssen diese Pflegearbeiten bis 15. März abgeschlossen sein, um das einsetzende Brutgeschehen der heimischen Wiesenbrüter nicht zu gefährden. Ausnahmen hierzu können die Bezirksregierungen unter bestimmten Umständen zulassen.

Um Strukturschäden an den Böden durch das Walzen der Wiesen zu vermeiden, müssen die Boden ausreichend abtrocknet sein. Dennoch muss zum Schutz der Nester von bodenbrütenden Vogelarten möglichst frühzeitig gewalzt werden. Zur Beurteilung der aktuellen Situation holt sich die Regierung von Mittelfranken jährlich die Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt zum laufenden Brutgeschehen und der Landesanstalt für Landwirtschaft zum Zustand der Böden und der Vegetation ein. Aufgrund der dieses Jahr spät einsetzenden Vegetation und der noch vernässten Böden wird deshalb das Walzverbot durch die Regierung von Mittelfranken mittels Allgemeinverfügung in Mittelfranken vom 15. März auf den 1. April verschoben.

Zum Schutz der Wiesenbrüter sind die Wiesenbrütergebiete von der Sperrfristverschiebung ausgenommen. Ein Walzen ist in diesen Gebieten ab dem 15. März weiterhin nicht zulässig. Die Allgemeinverfügung mit der Karte und einer Liste der betreffenden Wiesenbrütergebiete wurden im Amtsblatt veröffentlicht und können auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de/amtsblatt eingesehen werden.


Anlagen:
1 Übersichtskarte Wiesenbrütergebiete
1 Liste der Wiesenbrütergebiete