Naturschutz; Kontrolle von Ausgleichsflächen
Eingriffe in der Natur erfordern entsprechende Ausgleichsmaßnahmen (§ 15 BNatSchG). Die Kontrolle dieser Umsetzungsmaßnahmen dient der Sicherung der naturschutzrelevanten Zielsetzungen.
Eingriffe und Beeinträchtigungen in der Natur gehen immer einher mit einer Kompensation in der Natur. Das heißt, sobald eine Fläche in der Natur beeinträchtigt oder zerstört wird, muss dieser Verlust ausgeglichen werden. Dies erfolgt durch die Aufwertung anderer Flächen. Die rechtliche Grundlage hierbei bildet § 15 BayNatSchG.
Es hat sich gezeigt, dass Kontrollen wichtig sind um die Qualität der Ausgleichsflächen langfristig zu sichern und somit auch die Artenvielfalt auf den jeweiligen Flächen zu erhöhen.
Alle Ausgleichsflächen sind ans Ökoflächenkataster zu melden. Dies ist eine Datenbank, die Informationen über alle Ausgleichsflächen, Ökokontoflächen, Ankaufsflächen für den Naturschutz und sonstige Flächen (Landschaftspflegeflächen der ländlichen Entwicklung) enthält.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 51 - Naturschutz
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