Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten
Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können Erziehungszeiten für bis zum 31. Dezember 2010 geborene Kinder auf Antrag und nur mit Wirkung für die Zukunft bis zum Umfang von 36 Monaten als Dienstzeit angerechnet werden.
Beschreibung
Die Dienstzeit ist die für eine Beförderung erforderliche Wartezeit. Als Dienstzeit können auch Freistellungen zur Erziehung von Kindern berücksichtigt werden. Durch eine Rechtsänderung erhöht sich für alle ab 01.01.2011 geborenen Kinder der Umfang der anrechenbaren Erziehungszeiten je Kind von 24 auf 36 Monate.
Auf Grund einer Übergangsregelung können auch für alle vor dem 01.01.2011 geborenen Kinder Erziehungszeiten bis zum Umfang von 36 Monaten je Kind als Dienstzeit berücksichtigt werden. Bei diesen Kindern erfolgt die Berücksichtigung allerdings nur auf Antrag und nur mit Wirkung für die Zukunft. Die zusätzliche Dienstzeit wird also nur für künftige Beförderungen angerechnet.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 43 - SchulpersonalAnsprechpartner
Personalrecht für verbeamtete Lehrkräfte
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deDen für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden sie unter:
Verbeamtete Lehrkräfte an Berufsschulen und Förderschulen
Verbeamtete Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen
Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten für Kinder ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.