Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen; Freie Bewerbung
Lehrkräfte, die ihre Staatsexamen in Bayern abgelegt haben und sich nicht auf einer Warteliste befinden sowie außerbayerische Bewerberinnen/Bewerber, die über eine Anerkennung der Lehramtsbefähigung verfügen, können sich als Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei der zuständigen Regierung um eine Einstellung bewerben.
Beschreibung
Freie Bewerber sind Bewerber, die ihre Lehramtsbefähigung in einem anderen deutschen Bundesland oder einem anderen Staat der Europäischen Union erworben haben bzw. sich nicht mehr auf einer Warteliste in Bayern befinden.
Bewerber für den staatlichen Schuldienst, die ihre Lehramtsbefähigung in einem anderen deutschen Bundesland oder einem anderen Staat der Europäischen Union erworben haben, erhalten zusammen mit der Anerkennung der Lehramtsbefähigung bzw. dem Hinweis auf eine notwendige Nachqualifikation eine Vergleichsnote, die für eine künftige Einstellung ausschlaggebend ist.
Mit dieser Note tritt der Bewerber / die Bewerberin dann in Konkurrenz zu den im Jahr der beantragten Einstellung fertig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern in Bayern.
Für den Bereich der staatlichen Grund- und Mittelschulen werden jedes Jahr vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vor Beginn der Einstellungsaktion die jeweils geltenden Einstellungsnoten festgelegt (etwa Mitte Juli).
Bewerber mit einer Vergleichsnote schlechter als 3,50 können derzeit nicht am Einstellungsverfahren für den staatlichen Schuldienst teilnehmen.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/PersonalAnsprechpartner
Grund- und Mittelschulen, Freie Bewerbung
Telefon +49 (0)981 53-1391
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen
Ansprechpartner
Förderschule (Bewerbung)
Telefon +49 (0)981 53-1462
Fax +49 (0)981 53-981462
E-Mail gerhard.kleindiek@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe
Ansprechpartner
Sachgebiet 42.1
Telefon +49 (0)981 53-1293
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456Voraussetzungen
Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Lehramtsbefähigung in einem anderen deutschen Bundesland oder einem anderen Staat der Europäischen Union erworben haben, müssen vor einer möglichen Teilnahme am Einstellungsverfahren ihre Lehramtsbefähigung für Bayern anerkennen lassen. Zuständig hierfür ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern.
Für Lehrerinnen und Lehrer, die im laufenden Schuljahr im staatlichen Schuldienst des jeweiligen Herkunftslandes tätig sind, ist die vorherige Freigabe der Lehrkraft zum angestrebten Einstellungstermin durch die Personal führende Behörde des Herkunftslandes eine unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme am Einstellungsverfahren. Hierbei ist bei verbeamteten Lehrkräften zu beachten, dass eine sofortige oder künftige Verbeamtung in Bayern nicht garantiert wird. Bewerber, die beabsichtigen, später wieder in ihr Herkunftsland zurückzukehren, sollten sich diesbezüglich bei ihrem derzeitigen Dienstherrn genau informieren.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Einstellung ist zusammen mit allen nötigen Unterlagen an die zuständige Stelle zu senden. Die Regierungen sind zuständige Einstellungsbehörden bei einem Einsatzwunsch in Bayern für Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie Förderlehrerinnen und Förderlehrer.
Eine Entscheidung über die Weitergabe Ihrer Bewerbung an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist erst nach Eingang der vorgenannten Unterlagen möglich.
Freie Bewerberinnen/Bewerber werden grundsätzlich auch in das Verfahren zur bedarfsgerechten Lehrereinstellung in ganz Bayern einbezogen. Daher ist nicht sichergestellt, dass eine positiv verlaufende freie Bewerbung eine Einstellung garantiert.
Lehrkräfte, die in einem früheren Einstellungsverfahren ein Einstellungsangebot erhielten und in die bedarfsgerechte Lehrereinstellung einbezogen wurden, das Einstellungsangebot aber nicht angenommen haben, werden im Falle einer erneuten Bewerbung dem Regierungsbezirk zugeordnet, in dem sie den Dienst nicht angetreten haben (auch wenn sie sich in einen anderen Regierungsbezirk bewerben). Sollten diese Lehrkräfte ihre Bewerbung auf einen anderen Regierungsbezirk beschränken, können sie am Einstellungsverfahren nicht teilnehmen.
Besondere Hinweise
Vor einer Einstellung in den bayerischen Schuldienst, insbesondere als Beamtin / Beamter, ist eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung vorzunehmen.
Fristen
Es können nur Bewerbungen bis zum 20. Mai des jeweiligen Jahres berücksichtigt werden.
Eine Einstellung erfolgt - abgesehen von Aushilfsverträgen - nur zu Beginn des neuen Schuljahres.
Nach Bekanntgabe der Einstellungsnoten werden die Bewerberinnen und Bewerber bis Anfang August schriftlich benachrichtigt.
Erforderliche Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf
- einfache Kopien der Prüfungszeugnisse
- bei außerbayerischen Bewerbern: Schreiben über die Anerkennung der Lehrbefähigung
(ggf. auch Nachweis der Nachqualifikation) - bei außerbayerischen Bewerbern: Schreiben über die Ermittlung der Vergleichsnote
- Freigabeerklärung des Arbeitgebers, falls Sie in einem dauerhaften Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen (im Beamtenverhältnis oder mit unbefristetem Arbeitsvertrag)
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides
- für nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
(der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde)
Formulare
- Freie Bewerbung - Einstellung in den staatlichen Grund- und Mittelschuldienst (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal)
- Freie Bewerbung - Einstellung in den staatlichen Grund- und Mittelschuldienst (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)
- Freie Bewerbung - Einstellung in den staatlichen Grund- und Mittelschuldienst (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe)
- Stellenausschreibung im Direktbewerbungsverfahren an Grund- und Mittelschulen und an Förderschulen (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal)
- Stellenausschreibung im Direktbewerbungsverfahren an Grund- und Mittelschulen und an Förderschulen (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)
- Stellenausschreibung im Direktbewerbungsverfahren an Grund- und Mittelschulen und an Förderschulen (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe)
Rechtsgrundlagen
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nr. IV/6 P 7001.2 - 4/126 660
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen