Wahlen

Am Sonntag, den 8. Oktober 2023 werden in Bayern die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen stattfinden.

Umfassende Informationen, Bekanntmachungen und zum Download angebotene Vordrucke der für die Wahlen benötigten Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Landeswahlleiters sowie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

Wahlkreisleiterin des Regierungsbezirks
Zur Wahlkreisleiterin für den Regierungsbezirk Mittelfranken wurde ernannt:
Frau Regierungspräsidentin Dr. Kerstin Engelhardt-Blum.
Stellvertretender Wahlkreisleiter ist Herr Regierungsdirektor Klaus Speckner.
Der Wahlkreisleiter und sein Stellvertreter werden vom Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ernannt.

Aufgaben des Wahlkreisleiters
Der Wahlkreisleiter ist zuständig für die Ausgabe der Formblätter für die Unterstützungsunterschriften (vgl. § 31 Abs. 3 Nr. 1 Landeswahlordnung - LWO). Er nimmt die Wahlkreisvorschläge entgegen (vgl. Art. 26 Abs. 2 Landeswahlgesetz - LWG), prüft sie nach Eingang (vgl. Art. 33 Abs. 1 LWG) und macht die vom Wahlkreisausschuss zugelassenen Wahlkreisvorschläge bekannt (vgl. Art. 35 LWG). Der Wahlkreisleiter beruft die Beisitzer für den Wahlkreisausschuss (vgl. Art. 7 Abs. 2 LWG). Auch obliegen ihm die Einberufung des Wahlkreisausschusses und die Leitung seiner Sitzungen (vgl. § 4 LWO). Darüber hinaus ist er für die Herstellung der Stimmzettel verantwortlich (vgl. § 36 LWO).