Vollzug des § 30 der Unterschwellenverordnung (UVgO)

Der Auftraggeber informiert nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro auf seinen Internetportalen.

Im Vollzug des § 30 der Unterschwellenverordnung (UVgO) informiert die Regierung von Mittelfranken über folgende Auftragsvergaben:


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