Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen
Als bayernweit zuständige Aufsichtsbehörde hat die Regierung von Mittelfranken Steuerungs- und Bündelungsfunktion über die unteren Standesamtsaufsichtsbehörden in Bayern.
Als bayernweit zuständige Aufsichtsbehörde hat die Regierung von Mittelfranken Steuerungs- und Bündelungsfunktion über die unteren Standesamtsaufsichtsbehörden in Bayern.
Sie ist Ansprechpartner der bayerischen Landratsämter und kreisfreien Städte in Fragen der Standesamtsaufsicht.
Sie ist weiterhin die in Bayern zuständige Verwaltungsbehörde für die Beantragung von Eheaufhebungen nach § 1316 Abs. 1 BGB bei den Familiengerichten, z.B. im Fall einer Doppelehe.
- Regierung von Mittelfranken - Personelles Statusrecht, Ausländerrecht - Sachgebiet 11
Ansprechpartner
Telefon 0981 53-1380
Fax 0981 53-981380
Montag, Mittwoch und Donnerstag
standesamtsaufsicht@reg-mfr.bayern.deAnsprechpartner
Telefon 0981 53-1326
Fax 0981 53-981326
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