Gemeinschaftsaktion "Sicher zur Schule - sicher nach Hause“ am 13. September 2022

Eröffnung durch Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer

07.09.2022-064

Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer wird am

Dienstag, 13. September 2022 um 9:00 Uhr
an der Grundschule Nürnberg Bauernfeindschule,
Bauernfeindstraße 24, 90471 Nürnberg,

die diesjährige Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule - sicher nach Hause“ eröffnen.

Die Damen und Herren Berichterstatter sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen!

Veranstalter der Gemeinschaftsaktion ist der Arbeitskreis Verkehrserziehung Nürnberg. Neben der Regierung von Mittelfranken sind auch die Stadt Nürnberg, für die Oberbürgermeister Marcus König ein Grußwort sprechen wird, das Staatliche Schulamt Nürnberg, die Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg, die Verkehrswacht Nürnberg, sowie die AOK Bayern als Sponsor an der Aktion beteiligt.

In Mittelfranken werden sich kommende Woche ungefähr 17.400 Schulanfänger zum ersten Mal auf den Weg zur Schule machen. Gerade diese sind besonderen Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt.

In den letzten Jahren hat die Zahl der Schulwegunfälle in Mittelfranken kontinuierlich abgenommen, ebenso die Zahl der dabei verletzten Kinder. Zum Glück ist auch im vergangenen Schuljahr kein Kind auf dem Schulweg ums Leben gekommen.

Zu den Möglichkeiten, den Schulweg sicherer zu machen, gehören neben technischen Maßnahmen, einem Schulwegtraining und der Verkehrserziehung auch die Schulwegdienste. Als beste Schulwegsicherungsmaßnahmen haben sich die Schulwegdienste erwiesen. Derzeit stehen in Bayern insgesamt über 25.000 Personen für den Schulwegdienst bereit, die von der Polizei als Schülerlotsen, Schulweghelfer und Schulbusbegleiter ausgebildet wurden. Den herausragenden Wert ihrer Tätigkeit sieht man daran, dass dort, wo Schulwegdienste geleistet werden, kaum Unfälle passieren.

Eines der Ziele der Aktion ist es deshalb, möglichst viele Eltern an den Schulen für den Schulwegdienst gewinnen zu können.

Anlässlich des Schulbeginns werden die Kraftfahrer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich gemäß der Straßenverkehrsordnung gegenüber Kindern durch eine angepasste Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft so verhalten müssen, dass deren Gefährdung ausgeschlossen ist. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, sondern häufig unaufmerksam sind oder impulsiv reagieren und die Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht richtig einschätzen können.