Geplantes Naturschutzgebiet „Mittlerer Hahnenkamm“

Regierung von Mittelfranken plant die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zum Schutz der dortigen Natur und Landschaft

23.07.2021-032

Die Regierung von Mittelfranken plant die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich des Zentralen Hahnenkamms im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zum Schutz der dortigen Natur und Landschaft. Nicht nur eines der bayernweit letzten Vorkommen der Berghexe, einer vom Aussterben bedrohten Schmetterlingsart, sondern auch Kalktuffquellen sowie durch vorbildliche Forstbewirtschaftung hervorgebrachte Wälder prägen neben einer Vielzahl an weiteren naturschutzfachlichen Besonderheiten dieses Gebiet.

Seit einiger Zeit hat insbesondere die Freizeitnutzung im Bereich des geplanten Naturschutzgebietes Ausmaße angenommen, die aus naturschutzfachlicher Sicht nicht mehr tolerabel sind. Fahr- und Trittspuren treten mittlerweile über große Flächen der Magerrasen hinweg auf. Die für die Pflege der Magerrasen erforderliche Beweidung kann aufgrund von Behinderungen in der Weideführung nicht sichergestellt werden. Daneben weisen die Wälder am Nordhang sehr viele Mountain-Bike-Fahrspuren auf. Kalktuffquellen wurden bereits teilweise zerstört. Durch Ausweisung eines Naturschutzgebietes sollen diese sensiblen Naturbereiche in einem günstigen Erhaltungszustand bewahrt werden.

Wichtige Ziele und Inhalte des geplanten Naturschutzgebietes sind folgende:

  • Die Ausweisung des Naturschutzgebiets verfolgt das Ziel, die vorhandenen naturschutzfachlich hochwertigen Flächen zu erhalten und zu fördern. Es ist der Regierung von Mittelfranken ein Anliegen, die hohe Wertigkeit des Gebiets – auch im Interesse der Flächeneigentümer – etwa vor schädigenden Freizeitnutzungen aller Art zu schützen.
     
  • Verboten wird deshalb beispielsweise, außerhalb öffentlicher Straßen und Wege mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen. Das Schlittenfahren am Gelben Berg oder das Radfahren auf den öffentlichen Straßen und Wegen bleiben hingegen weiterhin möglich.
     
  • Die Unterschutzstellung des Mittleren Hahnenkamms hat weder auf Land- und Forstwirtschaft noch auf die Beweidung, die Jagd oder die Trinkwassergewinnung Auswirkungen. So gelten für die Waldbewirtschaftung keine Verbote der Verordnung, außer zu roden oder Offenlandflächen aufzuforsten. Die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf bisher forstwirtschaftlich genutzten Flächen mit dem Ziel, die Wälder in einer naturnahen Gehölzartenzusammensetzung zu erhalten oder sie einer solchen zuzuführen, sowie Altbestände und Totholz zu sichern und zu entwickeln, bleibt ausdrücklich erlaubt. Das bedeutet auch, dass insbesondere die Anlage von Rückewegen und -gassen nach den jetzt schon geltenden und bewährten Regeln weiterhin erlaubt ist.
     
  • Das Sammeln von wildwachsenden Pilzen, Beeren und Bärlauch im ortsüblichen Umfang für den persönlichen Gebrauch ist weiterhin erlaubt.

Das gesetzlich geregelte Verfahren zur Ausweisung des Gebiets als Naturschutzgebiet hat mit der aktuellen Anhörung der beteiligten Fachstellen, Gemeinden und des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen bereits begonnen. Diesen Trägern öffentlicher Belange wurden die Entwürfe der Rechtsverordnung, in welcher die Regelungen zum Naturschutzgebiet enthalten sind, sowie die Karten, aus denen sich die Grenzen des Schutzgebietes ergeben, zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Eingang der Stellungnahmen bei der Regierung von Mittelfranken werden diese fachlich evaluiert und der Verordnungsentwurf oder auch die Grenzen des Schutzgebietes bei Änderungsbedarf angepasst.

Der in dieser Weise nach Einbeziehung der beteiligten Stellen, Gemeinden und dem Landkreis erstellte Verordnungsentwurf wird zusammen mit den Karten öffentlich ausgelegt werden, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zudem durch Informationsveranstaltungen der Regierung von Mittelfranken begleitet, im Rahmen derer der direkte Austausch mit Vertretern der Regierung von Mittelfranken gesucht werden kann.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

Anlagen: 2 Bilder (Urheber: Claus Rammler, Regierung von Mittelfranken)

Bild 1: Blick über die weitläufigen Schafweiden des ehemaligen Truppenübungsplatzes

Bild 2: Fahrspuren im Buchenwald

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