Raumordnungsverfahren für geplante Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach eingeleitet

Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger können bis zum 23. August 2019 gegenüber der Regierung Stellung nehmen

04.07.2019-032

Die Regierung von Mittelfranken hat ein Raumordnungsverfahren für die geplante Stadt-Umland-Bahn vom Norden Nürnbergs über Erlangen nach Herzogenaurach eingeleitet.

Vorhabenträger ist der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn, den die Städte Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach im Jahr 2016 gegründet haben. Dieser hat Variantenstudien beauftragt und parallel dazu eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bürgerdialogen und Onlineformaten durchgeführt. Über 100 ermittelte Varianten wurden von den Planungsbüros mithilfe eines formalisierten Auswahlverfahrens nach unterschiedlichen Kriterien bewertet.

Übrig geblieben ist eine Vorzugstrasse mit alternativen Verläufen in Teilabschnitten. Diese Varianten unterscheiden sich im Abschnitt der Regnitzquerung zwischen Erlangen und Büchenbach, außerdem jeweils innerhalb von Tennenlohe, im Bereich des Siemens-Campus in Erlangen, in der Erlanger Innenstadt und in Herzogenaurach. In den nun veröffentlichten Verfahrensunterlagen werden die Vor- und Nachteile der Varianten sowie die Auswahlgründe dargelegt. Dies gilt auch für Varianten, die vom Vorhabenträger nicht weiterverfolgt werden, beispielsweise die sogenannte Aurachtalbahn und die Regnitzquerungen über den Büchenbacher Damm oder den Dechsendorfer Damm.

Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger können bis zum 23. August 2019 gegenüber der Regierung Stellung nehmen. Die beteiligten Gemeinden sollen die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auslegen. Die Verfahrensunterlagen können auch auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Aktuelle Themen“ abgerufen werden.

Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie zum Beispiel Verkehrssituation, Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Klimaschutz, Erholung, Natur und Landschaft oder Wasserwirtschaft auswirkt. Dazu beteiligt die Regierung von Mittelfranken als zuständige höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, betroffene Verbände und die Öffentlichkeit. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der sogenannten „landesplanerischen Beurteilung“ ab.

Dieser landesplanerischen Beurteilung kommt für sich alleine keine unmittelbare Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit der betreffenden Planung zu. Ihr Ergebnis fließt jedoch in nachfolgende Verwaltungsakte ein (Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen etc.).

Anlage:
Übersichtskarte

ROV preview Übersichtskarte Stadt-Umland-Bahn

Weiterführender Link:
Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für die Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach