Frist zum Walzen von Grünland wird bis 1. April verlängert

Das Walzen von Grünland ist zum Schutz von Wiesenbrütern nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nur bis 15. März jedes Jahres erlaubt. Die Regierungen können jedoch das Walzen von Grünland auch nach dem 15. März unter bestimmten Voraussetzungen gestatten. Die Voraussetzungen liegen vor, wenn den Landwirten aufgrund der schlechten Witterung und zu nasser Böden das Walzen bis zu diesem Termin nicht möglich war.

Der diesjährige Winter war geprägt von hohen Niederschlagsmengen und einem kalten und schneereichen Februar. Momentan steht auf vielen Wiesen weiterhin Hochwasser, so dass ein Walzen des Grünlandes unter Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis bisher nicht möglich war. Das Walzen dient den Landwirten zur Wiederherstellung einer gleichmäßigen Bodenoberfläche und zur Verbesserung der Wasser- und Wärmeleitung des Bodens. Weitere Vorteile des Walzens sind, dass die Bestockung der Gräser angeregt und die Durchwurzelung der Grasnarbe gefördert wird. 

Um den Landwirten die Möglichkeit zu geben das Walzen nachzuholen, verlängert die Regierung von Mittelfranken per Allgemeinverfügung die Frist zum Walzen bis zum 1. April 2026. 

Damit den gegebenenfalls bereits brütenden Wiesenbrüterarten keine Gefahr für ihre Gelege durch das Walzen droht, werden die kartierten Wiesenbrütergebiete von der Verlängerung vorsorglich ausgeschlossen.

Die Allgemeinverfügung mit einer Karte und Liste der betreffenden Wiesenbrütergebiete wurden im Amtsblatt veröffentlicht und kann auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter 
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/amtsblatt eingesehen werden.