3G-Regel in allen Dienstgebäuden der Regierung von Mittelfranken

Ab sofort gilt für alle Besucherinnen und Besucher der Regierung von Mittelfranken die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Zugang erhalten dementsprechend nur Personen, die einen zertifizierten Nachweis über

  • eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder
  • eine Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder
  • einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) bzw. einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt)

vorlegen können sowie den Besuch vorab mit dem betreffenden Mitarbeitenden (per Telefon, Telefax oder E-Mail) abgestimmt haben.

Die 3G-Regelung gilt bereits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung und wird vor dem Hintergrund der durch die Omikron-Variante prognostizierten Steigerung der Infektionszahlen nun auf Besucherinnen und Besucher ausgeweitet.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger soweit wie möglich auf die Kontaktaufnahme per Post, E-Mail oder Telefon zurückzugreifen.

 

Weitere Informationen zum Besucherverkehr in unseren Dienstgebäuden finden Sie auf folgender Seite: Erreichbarkeit und Kontakt