Informationssicherheits-Managementsystem; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.
Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zu erreichen, fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe der Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") und im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.
Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten umzusetzen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie erhalten die Kommunen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 60.000 Euro.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 22 - Energiewirtschaft, Preisprüfung, Gewerbe und Beschäftigung
Ansprechpartner
Sporrer, Carsten
Telefon +49 (0)921 604-1848
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail carsten.sporrer@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Schmidt, Sabrina
Telefon +49 (0)921 604-1490
Fax +49 (0)921 604-41490
E-Mail isms-kommune@reg-ofr.bayern.de
Wittelsbacherring 3
95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Die Bearbeitung des Antrags dauert durchschnittlich 4 Wochen.
Bitte beachten:
Das Förderprogramm ist bis 31.12.2023 befristet.
Neu-Anträge sollten bis spätestens 30.11.2023 ausschließlich im Onlineverfahren eingereicht werden.
Ansprechpartner für die fachliche Beratung
Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ref. 23 - Beratung für Kommunen
Tel: 0911/21549-523
E-Mail: Beratung-Kommunen@lsi.bayern.de
Keine. Das Förderprogramm läuft voraussichtlich bis Ende 2023.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften - Sie können den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften online einreichen.
- Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften (ISMS-Förderrichtlinie - ISMSR)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
Allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaates Bayern
- Änderung der ISMS-Förderrichtlinie
- Schutz der Öffentlichen Netze
- Flyer - Zuschuss zu Implementierung ISMS bei kommunalen Gebietskörperschaften [Dateiformat: pdf] - Informationen zum Zuschuss zur Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei kommunalen Gebietskörperschaften
- Merkblatt Hinweise zum Fördergegenstand Basisabsicherung (Zwischenstufe)/IT-Grundschutz-Profil für Kommunen [Dateiformat: pdf]