Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen; Anmeldung zum Fachkundelehrgang mit Prüfung
Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zu erhalten, müssen Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen ihre Fachkunde im Umgang mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen nachweisen. Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern nimmt bayernweit die erforderlichen Prüfungen ab.
Beschreibung
Zum Erwerb der Fachkunde im Umgang mit Treibladungspulver ist in der Regel ein entsprechender staatlich anerkannter Lehrgang zu besuchen, der zumeist von privaten Anbietern veranstaltet wird.
Die bei erfolgreich absolvierter Prüfung nachgewiesene Fachkunde berechtigt allerdings noch nicht zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver, ist aber wesentliche Voraussetzung für eine entsprechende Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt, wenn die übrigen notwendigen Voraussetzungen wie z. B. die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist und ein entsprechendes Bedürfnis für den Umgang mit Treibladungspulver nachgewiesen wird.
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat 2BAnsprechpartner
Dezernat 2B: Sprengwesen
Telefon +49 (0)89 2176-1
Fax +49 (0)89 2176-3102
E-Mail dezernat2b@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
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Kosten
- Lehrgangsgebühren des Veranstalters
- Prüfungsgebühren
- Gebühren der Kreisverwaltungsbehörden
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage