Energiepreispauschale für Studierende, Fachschüler/-innen und sowie bestimmte Berufsfachschüler/-innen; Beantragung

Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses können eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen.