Naturschutzgebiete; Ausweisung
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Vor der Ausweisung neuer Naturschutzgebiete findet eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Beschreibung
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 BNatSchG).
Für Sie zuständig
Regierung von Mittelfranken - Rechtsfragen Umwelt - Sachgebiet 55.1
Ansprechpartner
Naturschutzgebiete
Telefon: +49 (0)981 53-1732
Fax: +49 (0)981 53-1456
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 Ansbach
Verfahrensablauf
Vor der Ausweisung neuer Naturschutzgebiete findet nicht nur eine Anhörung der beteiligten Stellen, Landkreise und Gemeinden -der sogenannten Träger öffentlicher Belange- statt, sondern auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung.
Zu diesem Zweck werden die Entwürfe der Rechtsverordnungen mit den Karten auf die Dauer eines Monats in den von der Unterschutzstellung betroffenen Gemeinden und Landratsämtern öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Zusätzlich werden der Inhalt der Bekanntmachungen sowie die Entwürfe der Rechtsverordnungen mit den Karten in der Regel auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht und bleiben bis zum Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung verfügbar.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen bei den betroffenen Gemeinden bzw. Landratsämtern oder bei der Regierung von Mittelfranken von jedermann vorgebracht werden.
Die Entscheidung
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den Betroffenen nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, erlässt die Regierung von Mittelfranken die Naturschutzgebietsverordnung. Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken.
Besondere Hinweise
- Nur der Inhalt der bei den Gemeinden und Landratsämtern ausgelegten Papierunterlagen ist maßgeblich.
- Rechtswirksame Einwendungen können nur innerhalb der ortsüblich bekannt gemachten Einwendungsfrist erhoben werden.
Aktuelle Inschutznahmeverfahren
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Ausweisung des östlichen Pegnitztals in der Stadt Nürnberg als Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“ (PDF-Dokumente und externe Links)
Verordnungstext des Naturschutzgebiets „Pegnitztal Ost“ vom 30.11.2018
Anlage 1: Naturschutzgebietskarte M 1:25.000
Anlage 2: Naturschutzgebietskarte Übersichtskarte (nicht maßstabsgerecht)
Anlage 2: Naturschutzgebietskarte M 1:5.000, Blattschnitt 1
Anlage 2: Naturschutzgebietskarte M 1:5.000, Blattschnitt 2
Anlage 2: Naturschutzgebietskarte M 1:5:000, Blattschnitt 3
Anlage 2: Naturschutzgebietskarte M 1:5.000, Blattschnitt 4
Anlage 2: Naturschutzgebietskarte M 1:5:000 , Blattschnitt 5
Anlage 3: Naturschutzgebietskarte M 1: 25:000 mit FFH- und SPA-Gebiet
Weitergehende Informationen zum Naturschutzgebiet finden Sie auf der Internetseite der Stadt Nürnberg.
Hinweis: Bei den hier veröffentlichten Dokumenten handelt es sich lediglich um nichtamtliche Lese- und Informationsmaterialien. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist weiterhin nur der in der Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken veröffentlichte Text sowie das dort beigefügte Kartenmaterial.