Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Die Entscheidungen über den Antrag auf Planfeststellung einer Deponie sowie Anordnungen zur Stilllegung einer planfeststellungsbedürftigen Deponie nach § 40 Absatz 2 und 3 des KrWG werden nach Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie in nationales Recht gem. § 21a DepV nachfolgend aufgeführt:
- Derzeit keine Planfeststellungen oder Anordnungen