Hochwasserhilfen 2021: Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern (PPHW 2021)
Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in den Landkreisen Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim und Roth sowie in der Stadt Ansbach erhebliche Schäden verursacht. Die Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen dieser Katastrophen werden aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Hierzu wird nach Abstimmung mit dem Bund auch ein Programm zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern aufgelegt.
Die Finanzhilfen werden als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 BayHO für Maßnahmen zur Beseitigung von starkregen- und hochwasserbedingten Schäden an zu Wohnzwecken genutz-ten Gebäuden und Eigentumswohnungen sowie bei Schäden am Hausrat von Privathaushalten, insbesondere von Wohnungseigentümern und Mietern gewährt. Auf die Gewährung von Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Antragsberechtigt sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ private Haushalte und Wohnungsunternehmen bei Schäden an Wohngebäuden und deren Hausrat in den Landkreisen Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Roth und in der Stadt Ansbach.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 35 - Wohnungswesen
Der Antrag mit Anlagen ist schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Regierung von Mittelfranken
PPHW 2021 – Wohngebäude
AZ 4770-1
Postfach 6 06
91511 AnsbachBei Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden:
PPHW.2021@reg-mfr.bayern.de
Bewilligungsanträge können bis spätestens 30.06.2023 gestellt werden.
Anträge zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen können Sie mit nachfolgend abrufbaren Antragsformular stellen. Hilfestellung gibt Ihnen dabei die unter dem Reiter Rechtsgrundlagen abrufbare Richtlinie zum Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen - BayHoPr-2021.
Die Hochwasserschäden sind nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.
Dem Antrag sind, je nach Eigenart der beantragten Maßnahmen, alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Dies sind insbesondere:
- Schadensdokumentationen mit Fotos
- Planunterlagen und Zusammenstellungen
- Kosten- und Finanzierungsaufstellungen
- Aufstellung über bereits gewährte Finanzhilfen, insbesondere Spenden, Versicherungsleistungen oder Leistungen im Zuge der Soforthilfen Juli 2021
Auszahlungen sind unter Vorlage einer Aufstellung der entstandenen Ausgaben und der Originalrechnungen bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.
Für die Maßnahmen sind Verwendungsnachweise innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch zum 30. Juni 2028 vorzulegen.