Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Beschreibung
Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen - im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Den Digitalbonus gibt es in folgenden drei Varianten:
- Digitalbonus Standard
- Digitalbonus Plus
Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Dort muss die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen.
Ansprechpartner für Fragen rund um den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, BeschäftigungAnsprechpartner
Digitalbonus
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail digitalbonus@reg-mfr.bayern.deTelefon +49 (0)981 53-1335
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon +49 (0)981 53-1423
Telefon +49 (0)981 53-1808Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Besondere Hinweise
Hinweis vom 4. Mai 2020
Aufgrund der Abwicklung der Corona Soforthilfe verzögert sich die Bearbeitung des Digitalbonus. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte sehen Sie derzeit von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstatus etc. ab. Sie können nach Erhalt der Antragseingangsbestätigung förderunschädlich auf eigenes Risiko beginnen.
Online-Verfahren
- Digitalbonus online beantragen - Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt. Bereits begonnene Anträge können Sie bis zur endgültigen Absendung auf Ihrem Computer zwischenspeichern. Sollten Sie bereits einen Antrag gespeichert haben, können Sie diesen erst wieder zum oben genannten Zeitpunkt hochladen, zu Ende ausfüllen und absenden. Eine (Weiter-)Bearbeitung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung
24-7305/159/1
Weiterführende Links
- Kontaktdaten der Ansprechpartner der Regierungen
- Onlineportal zum Digitalbonus - Informationen über Ihren Ansprechpartner bei der Regierung, zum Verfahren sowie das Online-Antragsformular
- Flyer "Förderprogramm Digitalbonus.Bayern"