Corona-Hilfen; Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Neues Corona-Sonderprogramm für die Kulturbranche
Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt der Bund bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen zur Verfügung. Im Rahmen des Sonderfonds werden (Kultur-) Veranstalter unterstützt, die Schäden aus coronabedingten Absagen und Minderauslastungen bei Veranstaltungen zu verzeichnen haben.
Die Registrierung von Veranstaltungen und die Antragsstellung auf Förderung sind ausschließlich über die Website www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de möglich. Dort finden Sie auch umfangreiche Informationen und FAQs.
Servicehotline für die Antragsstellung unter Telefon 0800 6648430
Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei Modulen:
1) Wirtschaftlichkeitshilfen
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes mind. 20 % weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Der Zuschuss kann beantragt werden für geplante Veranstaltungen
- ab 1. Juli 2021 mit bis zu 500 Teilnehmern und
- ab 1. August 2021 mit bis zu 2.000 Teilnehmern
2) Ausfallabsicherung
Die Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern) soll Veranstaltern mehr Planungssicherheit geben. Durch die Ausfallabsicherung werden 80 % der Ausfallkosten coronabedingter (Teil-)Absagen oder Verschiebungen übernommen. Die Ausfallabsicherung können Sie für geplante Veranstaltungen zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 beantragen.
Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihre Veranstaltungen vor der geplanten Durchführung auf dem Portal sonderfonds-kulturveranstaltungen.de registrieren. Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung (oder Absage) der Veranstaltung.
Ablauf Antragstellung Sonderfond Kulturveranstaltung
Vor der Veranstaltung: Anmelden ➔ Veranstaltung registrieren
Nach der Veranstaltung: Antrag stellen ➔ Antrag abschicken
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Postfach 606
91511 Ansbach