Vollstationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe (Erwachsene) einschließlich Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Hospize unterliegen der Aufsicht bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung - Aufsicht - FQA (ehemals Heimaufsicht).
Die Regierung von Mittelfranken ist zuständig für die Rechtsaufsicht über die mittelfränkischen FQA´s sowie deren fachliche Beratung. Sie erhalten hier außerdem Auskünfte zu den Kostensätzen der Pflegeeinrichtungen im Regierungsbezirk.
Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und seine dazugehörigen Verordnungen, Sozialgesetzbuch Elftes Buch.
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