Gefördert werden Leistungen, Maßnahmen und Projekte der ambulanten Suchtkrankenhilfe:
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen und die kommunalen Gebietskörperschaften.
Der Antrag ist schriftlich bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 24.04.1997 Nr. III 7/8438/1/97 und Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz vom 12.12.2001 Nr. 3.5/8438-1/1/01 und Nr. 3.5/5682/11/01 und allgemeines Haushaltsrecht.
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