Im Laufe eines Planfeststellungsverfahrens findet in der Regel ein sogenannter Erörterungstermin statt, in dem die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit den Behördenvertretern und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich besprochen werden. Der Erörterungstermin hat u.a. zum Ziel, Lösungen für mit dem Vorhaben verbundene Konflikte zu finden. Dieser Termin wird möglichst frühzeitig, mindestens jedoch eine Woche vor seiner Durchführung in den betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich wird der Inhalt der Bekanntmachung bevorstehender Erörterungstermine in der Regel auf dieser Internetseite der Regierung von Mittelfranken zugänglich gemacht. Ein "Mausklick" auf die Bezeichnung des Vorhabens genügt und Sie können den Text der jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung einsehen, die neben der Angabe von Ort und Zeitpunkt des Erörterungstermins weitere Hinweise enthält.
Bitte beachten Sie:
Nur der Inhalt der bei den Gemeinden veröffentlichten Bekanntmachung ist maßgeblich!
Planfeststellungsverfahren für den kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) im Stadtgebiet Nürnberg in den Bereichen West (Str.-km 0+633 bis 2+336) und Mitte (Str.-km 3+451 bis 6+062) mit Neubau der Ortsstraße Neue Kohlenhofstraße (Str.-km 0+154 bis 0+876) und Abkoppelung der Gleisanlagen im Bereich des Kohlenhofes des Bahnhofes Nürnberg Hauptgüterbahnhof im Vorgriff zur geplanten Flächenfreisetzung; Ergänzendes Verfahren zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur teilweisen Änderung der mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2013 festgestellten Planung
| Seitenanfang | Suche | Impressum und Datenschutzerklärung | Kontakt | © Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach