Ansprechpartner:
Herr
Frank Pierdzig
Sachbearbeiter
-
Erreichbarkeit
-
E-Mail
Tel:
0911 52700 32
(zuständig für die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz)
Ansprechpartner:
Herr
Jürgen Kleinhanns
-
Erreichbarkeit
-
E-Mail
Tel:
0911 52700 25
(zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken)
Ansprechpartner:
Herr
Harry Wolf
Sachbearbeiter
-
Erreichbarkeit
-
E-Mail
Tel:
0911 52700 31
(zuständig für den Regierungsbezirk Mittelfranken)
Flugplätze
Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.
Vor Erteilung der Genehmigung eines Flugplatzes sind in einem Verwaltungsverfahren ggf. mit Bürgerbeteilung insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
- Belange der Raumordnung und Landesplanung;
- Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
- Schutz vor Fluglärm;
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
- Eignung des Geländes.
An den Betreiber des Platzes werden folgende Voraussetzungen gestellt:
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des möglichen Betreibers;
- charakterliche Unbedenklichkeit des Betreibers (bei natürlichen Personen).
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Luftamt Nordbayern
Erforderliche Unterlagen
Bei Antragstellung werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
- Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers, eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde beantragt worden ist, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt,
- die Angabe der Staatsangehörigkeit, sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist,
- den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers,
- die Angaben über die bestehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse des Geländes, bei Wasserflugplätzen auch über den Verkehr von Wasserfahrzeugen,
- eine Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der beabsichtigten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung,
- diverse Planunterlagen und Gutachten (siehe § 51 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Im Einzelfall können weitere Antragsunterlagen erforderlich sein.
Überwachung (Luftaufsicht)
Die Fluggelände im Zuständigkeitsbereich werden regelmäßig von den Außendienstmitarbeitern des Luftamtes überwacht (regionale Luftaufsicht). An bestimmten Verkehrslandeplätzen mit erhöhter Verkehrsbedeutung sind örtliche Luftaufsichtsstellen eingerichtet. Derzeit gibt es Luftaufsichtsstellen an folgenden nordbayerischen Flughäfen und Landeplätzen: Nürnberg, Aschaffenburg, Bayreuth, Burg Feuerstein, Coburg-Brandensteinsebene, Herzogenaurach, Hof-Plauen und Rothenburg o. d. T.
Das Luftamt ist auch zuständig für die Verfolgung von Luftverkehrsordnungswidrigkeiten.
Kosten
Für die Genehmigung eines Flugplatzes werden 250 – 50.000 € erhoben.
Links
Liste der Flugplätze und Segelfluggelände in Nordbayern (PDF-Dokument)
Zuletzt geändert am 26.11.2015.