Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur integrationsspezifischen Beratung und Integrationsbegleitung (z. B. mit Gemeinwesenorientierung, mit niedrigschwelligen Angeboten, zum Aus- und Aufbau von Netzwerken, zur Initiierung und Begleitung des bürgerschaftlichen Engagements) von Spätaussiedlern sowie rechtmäßig und auf Dauer in Bayern lebenden Ausländern. Ziel der Förderung ist es, den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Familienangehörigen nach dem Grundsatz Fördern und Fordern zu stärken, um einerseits die Teilhabechancen in unserem Land und andererseits das gelebte Miteinander der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund vor Ort zu unterstützen.
Das Sachgebiet 15 entscheidet nach Maßgabe der Richtlinie für die Förderung der Integration von Personen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR) über die Zuwendungen für die Beratungs- und Integrationsangebote der jeweiligen Träger.
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