Als bayernweit zuständige Aufsichtsbehörde hat die Regierung von Mittelfranken Steuerungs- und Bündelungsfunktion über die unteren Standesamtsaufsichtsbehörden in Bayern.
Sie ist Ansprechpartner der bayerischen Landratsämter und kreisfreien Städte in Fragen der Standesamtsaufsicht.
Sie ist weiterhin die in Bayern zuständige Verwaltungsbehörde für die Beantragung von Eheaufhebungen nach § 1316 Abs. 1 BGB bei den Familiengerichten, z.B. im Fall einer Doppelehe.
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