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Herr
Bernhard
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0981/531597
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Zimmer F 277
Zuwendungen zum Bau von Feuerwehrgerätehäusern
Gegenstand der Förderung sind unter anderem
- Schaffung von notwendigen Stellplätzen durch
- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses/einer Feuerwache,
- Einrichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses/einer Feuerwache in ein zu diesem Zweck erworbenes Gebäude,
- folgende Erweiterungsmaßnahmen:
- Anbau von notwendigen weiteren Stellplätzen an ein bestehendes Feuerwehrgerätehaus/eine Feuerwache,
- Neubau von notwendigen weiteren Stellplätzen, die nicht in das bestehende Feuerwehrgerätehaus/die bestehende Feuerwache integriert oder unmittelbar angebaut werden können, wenn zum Feuerwehrgerätehaus/zur Feuerwache ein räumlich-funktionaler Zusammenhang besteht,
- Einrichtung von notwendigen weiteren Stellplätzen in ein im Eigentum der Gemeinde stehendes bzw. in ein zur Einrichtung eines Feuerwehrgerätehauses/einer Feuerwache und zu dieser Nutzung erworbenes Gebäude, wenn zum Feuerwehrgerätehaus/zur Feuerwache ein räumlich-funktionaler Zusammenhang besteht,
- Einrichtung eines Feuerwehrgerätehauses/einer Feuerwache in ein bereits im Eigentum der Gemeinde stehendes Gebäude.
- Ersatz von baulich nicht UVV-gerechten Stellplätzen durch neu errichtete Stellplätze, auch wenn dies nicht zu einer Erhöhung der Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze führt.
- Neubau von Schlauchtürmen als Halb- oder Vollturm, sowie von Atemschutzwerkstätten und Atemschutz-Übungsanlagen.
Voraussetzungen
- Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.
- Sie müssen fachlich notwendig und wirtschaftlich sein.
- Bei Planung und Ausführung sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die in der DIN 14 092 Teil 1 bis 6 enthaltenen Festlegungen zur Sicherheit beachten.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
Zuwendungsempfänger
können Gemeinden, Landkreise sowie Verwaltungsgemeinschaften, denen die Mitgliedsgemeinden ihre Aufgaben im Feuerwehrwesen übertragen haben, und kommunale Zweckverbände sein.
Erforderliche Unterlagen
Der Zuwendungsantrag (Anlage 3 FwZR, siehe unten) ist mit der Stellungnahme des
Kreis-/Stadtbrandrates bzw. des Leiters der Berufsfeuerwehr bei der Regierung einzureichen.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Eine Kopie des Antrags ist ggfs. der Rechtsaufsichtsbehörde zu übermitteln
Rechtsgrundlagen
Formulare
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Zuletzt geändert am 03.05.2019.