Zuständig für Beschwerden bzgl. des Lastenausgleiches.
Beschreibung
Der Beschwerdeausschuss Bayern für den Lastenausgleich beschäftigt sich mit Beschwerden gegen die Rückforderungen von Lastenausgleichen und ggf. die entsprechende Prozessvertretung. Selbiges gilt im Falle sonstiger Lastenausgleichsangelegenheiten.
Rechtsgrundlage
Lastenausgleichsgesetz, Feststellungsgesetz, Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz, Reparationsschädengesetz, Flüchtlingshilfegesetz, Allgemeines Kriegsfolgengesetz, Altsparergesetz und Währungsausgleichsgesetz.
| Seitenanfang | Suche | Impressum und Datenschutzerklärung | Kontakt | © Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach