Im Rahmen der Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen soll ein nachträglich entstandener Ersatzbedarf durch das Nachrückverfahren ausgeglichen werden. Dabei können noch frei gewordene Stellen an Grund- und Mittelschulen mit zusätzlichen Lehrkräften besetzt werden (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf Weiterbeschäftigung).
Folgendes bitten wir zu beachten:
Im Laufe des Schuljahres kann die Mobile Lehrerreserve durch die Einstellung von Aushilfslehrkräften verstärkt werden. Auch diese Stellen werden auf dieser Seite ausgeschrieben.
Ergänzend verweisen wir auf die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.km.bayern.de) mit differenzierten Informationen über Aushilfstätigkeiten an anderen Schularten bzw. über das Nachrückverfahren in anderen Regierungsbezirken.
Zur Zeit werden keine Stellen angeboten.
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