Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit ein gemeinsames Konzept zur Verminderung von Umgebungslärm festzulegen. Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25.06.2002 (Richtlinie 2002/49/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Lärmbelastung der Bevölkerung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen und im Bereich großer Flughäfen zu erfassen und bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne gegen die Lärmbelastung aufzustellen.
Die EG-Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1794) in nationales Recht umgesetzt. Artikel 1 des Gesetzes fügt in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einen sechsten Teil - Lärmminderungsplanung (§§ 47a – 47f) - ein.
Nach § 47c BImSchG waren in einer ersten Stufe für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen Lärmkarten zu fertigen.
Diese Lärmkarten wurden für die Eisenbahnstrecken vom Eisenbahnbundesamt und für die anderen Lärmquellen vom Bayer. Landesamt für Umwelt erstellt und können im Internet eingesehen werden (Adressen s. u.).
Beispiel für eine Lärmkarte (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, PDF-Dokument, Dateigröße 3,5 MB)
Aufgrund dieser Daten sind nach § 47d BImSchG bei besonders problematischen Lärmsituationen, sogenannten Lärmbrennpunkten, Aktionspläne zur Minderung des Umgebungslärms aufzustellen. Zuständig für die Erstellung dieser Aktionspläne für Orte in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken, Bundesautobahnen und bei den Großflughäfen ist in Bayern die jeweilige Bezirksregierung. Bei Aktionsplänen für Orte in der Umgebung von Bundes- und Staatsstraßen sowie für Aktionspläne in den Ballungsräumen liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Gemeinde.
Derzeit erarbeitet die Regierung von Mittelfranken, in Abstimmung mit dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der jeweiligen Gemeinde sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Verkehrsträger die Lärmaktionspläne an den Haupteisenbahnstrecken. Diese Lärmaktionspläne finden Sie hier.
Ab 2012 sind zusätzlich auch für kleinere Ballungsräume ab 100.000 Einwohner und für weniger befahrene Hauptverkehrswege (Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr und Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr) Lärmkarten und ab 2013 Lärmaktionspläne zu erstellen.
Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre nach ihrer Erstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu unterrichten.
Informationen zum Thema EG-Umgebungslärmrichtlinie, die Ergebnisse der Lärmkartierungen aber auch allgemeine Informationen zum Thema Lärm finden Sie unter:
Bayer. Landesamt für Umwelt: http://www.lfu.bayern.de/laerm/fachinformationen/
Eisenbahnbundesamt:http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/
Stadt Nürnberg:http://www.nuernberg.de/internet/umweltreferat/
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