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Willkommen bei der Regierung von Mittelfranken - Bereich Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz

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Ansprechpartner:

Herr Dr.
Achim Herzog
-Erreichbarkeit
-E-Mail
Tel:
0981/531605
Fax:
0981/531773

Technischer Umweltschutz - Luftreinhalte-/Aktionspläne in Mittelfranken

Die Regierung von Mittelfranken hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und den Städten Ansbach, Nürnberg, Fürth und Erlangen Entwürfe der Luftreinhalte-/Aktionspläne für das Stadtgebiet Ansbach und den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen erstellt. Ziel der Luftreinhalte-/Aktionspläne ist die Verbesserung der Luftqualität. Die Pläne sollen als verwaltungsinterne Handlungskonzepte die betroffenen Behörden darin unterstützen, möglichst wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Plangebieten zu ergreifen.

Die EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und ihre Tochterrichtlinien über Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe wurden 2002 u.a. durch die Novelle der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt. Damit wurden anspruchsvolle und verbindliche Immissionsgrenzwerte festgelegt. Diese Luftgütewerte sollen eine für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt unbedenkliche lufthygienische Situation gewährleisten.

Bei Überschreiten der Immissionsgrenzwerte sind Luftreinhalte-/Aktionspläne zu erstellen, die alle erforderlichen Maßnahmen beinhalten, um eine Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen. Ein Luftreinhalte-/Aktionsplan hat die Aufgabe, die Anstrengungen der öffentlichen Verwaltung zur Sanierung einer lufthygienisch nicht den Zielvorgaben entsprechenden Situation in einem bestimmten Gebiet zu organisieren.

Im Jahr 2003 wurde der Grenzwert plus Toleranzmarge für Feinstaub ( PM10 ) in Ansbach an der Messstation Residenzstraße, in Nürnberg an der Messstation Bahnhofstraße und in Fürth an der Messstation Theresienstraße häufiger als 35-mal überschritten. Daher hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die Regierung von Mittelfranken beauftragt, Entwürfe von Luftreinhalte-/Aktionsplänen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und den Städten Ansbach ( Luftreinhalte-/Aktionsplan Stadt Ansbach) und Nürnberg, Fürth, Erlangen ( Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen) zu erstellen. Die Entwürfe wurden im Jahr 2004 unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Entwürfe hat das Ministerium im Dezember 2004 die Luftreinhalte-/Aktionspläne für die Stadt Ansbach und den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen beschlossen. Die Luftreinhalte-/Aktionspläne wurden über das Umweltbundesamt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Weiterleitung an die Europäische Kommission übermittelt.

1. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans der Stadt Ansbach ist in Kraft gesetzt

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat am 06. August 2009 die erste Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes der Stadt Ansbach in Kraft gesetzt.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, der Verfahrensablauf, der fortgeschriebene Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Stadt Ansbach und der Anhang 8.6 (Immissionsmessungen des LfU in Ansbach) können nachfolgend eingesehen und als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg ist in Kraft gesetzt

Aufgrund der im Jahr 2007 an der LÜB-Messstation Nürnberg Von-der-Tann-Straße erstmalig registrierten Überschreitung des Grenzwertes für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von (inklusive der 2007 gültigen Toleranzmarge) 46 µg/m³ wurde die Regierung von Mittelfranken vom Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) beauftragt, zusammen mit dem LfU und der Stadt Nürnberg gem. § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den Entwurf einer ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg - mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Luftqualität - zu erstellen.

Der Planentwurf wurde der Öffentlichkeit nach § 47 Abs. 5a BImSchG vom 25.06.2010 bis 29.07.2010 durch Auslegung bei der Regierung von Mittelfranken und bei der Stadt Nürnberg, sowie durch Veröffentlichung im Internet bekanntgemacht. Bis zum 13.08.2010 konnten interessierte Bürger Stellungnahmen und Anregungen zum Planentwurf, sowohl bei der Regierung von Mittelfranken als auch beim Umweltamt der Stadt Nürnberg, schriftlich oder per E-Mail einreichen. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden von der Stadt Nürnberg und der Regierung fachlich bewertet.

Nach Abstimmung mit den Ressorts hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit am 03.12.2010 die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg in Kraft gesetzt.

Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan für die Stadt Nürnberg, die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG), sowie der Ablauf der Planerstellung sowie ergänzende Informationen zum Luftreinhalteplan und seiner Fortschreibung (Immissionsprognosen) können über die folgenden Links als PDF-Dateien eingesehen und heruntergeladen werden.

Links:

Rechtsgrundlagen:
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
§ 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Der Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg - Fürth - Erlangen aus dem Jahr 2004 kann unter dem folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden:

Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Externe Links zu weiteren Informationen anderer Internetauftritte (werden in neuem Browserfenster angezeigt):

Die aktuellen bayerischen Luftreinhalte-/Aktionspläne, sowie deren Fortschreibungen können auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit unter dem folgenden Link eingesehen und als .pdf-Dateien heruntergeladen werden.

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/luftreinhaltung/luftreinhalteplaene/index.htm

Die aktuellen Messwerte für Feinstaub können Sie von den unten genannten Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt und des Umweltbundesamtes abrufen.

Bayerisches Landesamt für Umwelt (Luftdaten Bayern)
http://www.lfu.bayern.de/luft/index.htm

Umweltbundesamt (Luftdaten Deutschland)
http://www.env-it.de/luftdaten/start.fwd

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Zuletzt geändert am 30.12.2010.

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