Technischer Umweltschutz - Feuerungsanlagen
Genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen.
Beschreibung
- große Verbrennungseinrichtungen (z.B. Heizkraftwerke) gemäß der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13.BImSchV)
- kleine und mittlere Feuerungsanlagen (z.B. häusliche und gewerbliche Feuerungen) gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) bzw. der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
In diesen Vorschriften werden für Feuerungsanlagen geltende Emissionsbegrenzungen vorgegeben und Überwachungsmaßnahmen festgelegt.
In diesem Zusammenhang werden u.a. folgende Aspekte berücksichtigt:
- Immissionsschutz
- Abwärmenutzung
- Reststoffvermeidung
- Störfallvorsorge
Zu den Aufgaben zählt ferner:
- Überwachung von Anlagen der öffentlichen Versorgung
- Beratung der Kreisverwaltungsbehörden
- Beratung der Betreiber
- Abstimmung von Gutachten und Stellungnahmen, Gesamtbeurteilung
- Anlagenabnahme und damit verbundene Koordinierungsaufgaben
- Stellungnahmen zu Eingaben und Beschwerden
- Koordinierung von Überwachungssystemen und -programmen nach der Störfall-Verordnung
- Inspektionen nach der Störfallverordnung
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (z.B. 1., 4., 13. BImSchV)
- TA Luft
- TA Lärm
- Rechtsfragen Umwelt
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Zuletzt geändert am 30.12.2010.