Die Eingriffsregelung ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 14 ff) verankert. Ihr Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt durch landschaftspflegerische Maßnahmen bestmöglich wieder ausgeglichen werden.
Eingriffe können zum Beispiel verursacht werden durch:
Die Eingriffe und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden in einem „Landschaftspflegerischen Begleitplan” dargestellt
Unsere Aufgabe ist:
Erarbeitung naturschutzfachlicher Stellungnahmen zu landschaftspflegerischen Begleitplänen im Rahmen von öffentlichen Verfahren, wie z.B.:
Im Rahmen dieser Verfahren werden auch - soweit erforderlich - Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Verträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit den „Natura 2000” Gebieten durchgeführt sowie artenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) berücksichtigt.
Natürlich stehen wir auch gerne für Beratungsgespräche mit den beauftragten Planungsbüros zur Verfügung.
Nicht richtig sind Sie bei uns,
wenn Sie
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