Die Förderung soll dazu beitragen, Hemmnisse in der Entwicklungs- und Startphase von kommunalen Anlagen und Bürgeranlagen im Bereich nachhaltiger Stromerzeugung abzubauen. Mögliche Gegenstände der Förderung sind Vorprojekte, Machbarkeitsstudien und Rechtsberatung bei der zu wählenden Rechtsform für kommunale Anlagen und Bürgeranlagen in Bayern im Bereich nachhaltiger Stromerzeugung insbesondere aus Wind, Wasser, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie. Insgesamt stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hierfür sechs Mio. Euro zur Verfügung.
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