Aus der Verantwortung des Menschen für die natürlichen Lebensgrundlagen, auch für die künftigen Generationen, sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
Rechtsgrundlagen
finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und beim Bundesamt für Naturschutz.
Aufgabenschwerpunkte
Gemeinsam mit dem Fachsachgebiet 51 "Naturschutz" betreuen wir als Höhere Naturschutzbehörde insbesondere folgende Aufgaben:
Ansprechpartner:
Herr Stefan Göttler
Tel. 0981/53-1502
E-Mail
Ansprechpartner:
Frau Gabriele Zötl
Tel. 0981/53-1732
E-Mail
Ansprechpartner:
Frau Lena Schmiedel
Tel. 0981/53-1645
E-Mail
Ansprechpartner:
Frau Sonja Ott
Tel. 0981/53-1417
E-Mail
Darüber hinaus ist die Regierung von Mittelfranken Aufsichtsbehörde beim Vollzug aller Rechtsgrundlagen des Naturschutzrechts. Wir haben aber auch eine koordinierende und die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) unterstützende Funktion.
Hilfreiche Links zum Thema
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