Neben den Elementen Luft und Wasser ist der Boden ein elementares Schutzgut. Er ist Lebens- und Nahrungsgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, prägendes Element für Natur und Landschaft, Wirtschaftsfläche für Land- und Forstwirtschaft, Wasserfilter und Wasserspeicher sowie Lagerstätte für Rohstoffe. Ziel des Bodenschutzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Diesem Ziel dient - neben der Abwehr konkreter Gefahren für den Boden und der Sanierung mit Schadstoffen belasteter Böden und Altlasten - insbesondere die Vorsorge gegen künftige nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Stichworte sind hier der Schutz vor Schadstoffeinträgen, vor Erosion und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Flächenverbrauch (Flächenversiegelung).
Die Sanierung von Altlasten bildet wegen des besonderen Gefahrenpotentials, das von Altlasten ausgeht, einen Schwerpunkt des Bodenschutzrechts. Unter Zuhilfenahme bodenschutzrechtlicher Regelungen werden bestehende Altlasten erfasst, untersucht und saniert. Hier sind die Kreisverwaltungsbehörden zusammen mit den Wasserwirtschaftämtern gefordert. Durch ein effizientes Altlastenmanagement kann erreicht werden, dass sanierte Flächen dem Grundstücksverkehr wieder zugeführt werden und für neue Nutzungen zur Verfügung stehen.
Die Regierung von Mittelfranken ist Aufsichtsbehörde beim Vollzug aller Rechtsgrundlagen des Bodenschutzrechts. Wir haben aber auch eine koordinierende und die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) unterstützende Funktion. In besonders gelagerten Sanierungsfällen können wir auch die Landkreise und kreisfreien Städte mit finanziellen Mitteln des Freistaates unterstützen. Für die Vergabe dieser Zuwendungen sind wir die zuständige Ausgangsbehörde.
Rechtsgrundlagen
Das Bodenschutzrecht ist eine umweltrechtliche Querschnittsdisziplin jüngeren Datums. Seit dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) am 01. März 1999 wird auch der Boden unmittelbar nach bundeseinheitlichen Maßstäben geschützt. Das BBodSchG sowie das darauf fußende Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) enthalten die rechtlichen Grundlagen für die notwendigen Anforderungen an den vorbeugenden Bodenschutz und die Sanierung von Böden und Altlasten.
Diese Rechtsgrundlagen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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