Allgemeine Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung
Zum Schutz der Arbeitnehmer nimmt die Gewerbeaufsicht folgende Aufgaben war:
Besichtigung, Untersuchung, Überwachung, Prüfung
- Besichtigung von Betrieben und Baustellen
- Untersuchung von Unfällen, Schadensfällen und Berufskrankheiten
- Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten, Betriebsvertretungen usw. in allen sicherheitstechnischen, ergonomischen, arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Fragen
- Überwachung und Beratung der Betriebe beim Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sowie bei der Einhaltung von Verwendungsbeschränkungen und Verboten bestimmter Chemikalien
- Überwachung und Beratung der Betriebe beim Umgang mit ionisierender und nichtionisierender Strahlung
- Anerkennung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS
- Prüfung gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen
- Überprüfung der Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten sowie deren Tätigkeit in den Betrieben
- Überprüfung der Entgeltzahlungen an Heimarbeiter
- Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des sozialen Arbeitsschutzes und des Arbeitszeitschutzes
Stellungnahmen, Gutachten, Schulungen
- Erteilung von Ausnahmen, Erlaubnissen, Genehmigungen
- Abgabe von Stellungnahmen und Gutachten zu Anfragen anderer Behörden
- Erstellung von Gutachten in Berufskrankheitenverfahren für die Unfallversicherungsträger
- Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsärzten
Mitwirkung
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu staatlichen Vorschriften, Richtlinien und Regeln der Sicherheitstechnik (z.B. BGV, DIN-, EN-, VDE-Vorschriften).
Prüfung im Rahmen von Schulungen
- Fachkundeprüfung von Böller- und Vorderladerschützen sowie Wiederladern von Patronenhülsen,
- Sachkundeprüfung nach dem Chemikalienrecht
Aufgaben und Tätigkeiten, die auch dem Schutz der Öffentlichkeit und von Verbrauchern dienen
Prüfung, Überwachung
- Überprüfung technischer Produkte bei Herstellern, Importeuren und Ausstellern und die technische Beratung zur sicherheitsgerechten Gestaltung von Produkten (Maschinen- und Produktsicherheit, Verbraucherprodukte, elektr. Betriebsmittel)
- Überwachung des Einsatzes und des Inverkehrbringens von Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Verpackung und Kennzeichnung sowie Verwendungsbeschränkungen und -verbote
- Überwachung der Abgabe, Lagerung und Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen einschließlich Feuerwerksartikeln
- Kontrolle von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential, wie Lagerstätten für brennbare Flüssigkeiten, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Druckbehälter und Dampfkesselanlagen
- Überprüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes von Medizinprodukten, Überwachung des Medizinproduktemarktes, Kontrolle des Betriebs von Röntgeneinrichtungen
- Kontrolle der Anlagensicherheit in Betrieben, die der Störfallverordnung unterliegen, sowie Prüfung der Sicherheitsberichte hinsichtlich Sicherheitsmanagement und fortschrittlichem Stand der Sicherheit
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Dauer der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für das Fahrpersonal von LKW und Bussen in den Unternehmen
- Überwachung und Beratung der Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn, soweit die Betriebe Absender, Verlader oder Beförderer von Gefahrgut zum Transport auf der Straße sind
Betretungsrecht
- Zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben haben die Gewerbeaufsichtsbeamten das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Sie sind zur Geheimhaltung der ihnen zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Die Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Dienststellen der Gewerbeaufsicht in Bayern
- Gewerbeaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken
Zuletzt geändert am 09.02.2010.