Ausgleichsamt
Sitz:
Marienstr. 21
90402 Nürnberg
Tel.
0911/2352 0
Fax:
0911/2352100
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-Erreichbarkeit-
Sprechzeiten:
Mo - Do:
08.00 - 16.00 Uhr
Fr:
08.00 - 14.00 Uhr
Ausgleichsamt (Lastenausgleich und Vertriebenenrecht)
Dem Amt obliegen für den Regierungsbezirk Mittelfranken alle Angelegenheiten des Lastenausgleichs, insbesondere
- die Entscheidung über alle vorliegenden Anträge auf Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz, Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz sowie Reparationsschädengesetz.
Aufgrund Sonderzuweisung zwischenzeitlich für alle Fälle Bayerns, d.h. auch für die anderen Regierungsbezirke.
- Abwicklung der Hauptentschädigung für entstandene Vermögensschäden.
- Mitwirkung bei der Verwaltung von Wohnungsbaudarlehen, Darlehen für die Landwirtschaft und die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe nach Lastenausgleichsrecht.
Auf Grund Sonderzuweisung auch für den Regierungsbezirk Unterfranken.
- Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen (Hauptentschädigung) wegen Schadensausgleich bzw. Vermögensrückgaben im Beitrittsgebiet, aber auch in den Vertreibungsgebieten.
Auf Grund Sonderzuweisung auch für Fälle aus dem Regierungsbezirk Oberbayern.
- Wahrnehmung der Aufgaben des ländlichen Siedlungswesens.
Im Bereich des Vertriebenenrechts und seiner Nebengebiete ist das Ausgleichsamt zuständig für
- die Statusfeststellungen oder Überprüfungen der Vertriebenen-, Aussiedler- oder Spätaussiedlereigenschaft in Altfällen.
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) auf Ersuchen von Leistungsträgern.
- Gewährung von Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Kapitalentschädigung
- SED-Opferrente
Die Themen aus diesem Sachgebiet
Zuletzt geändert am 03.02.2012.