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Willkommen bei der Regierung von Mittelfranken - Bereich Sicherheit, Kommunales, Soziales

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Ansprechpartner:

Herrn
Sascha Freier
-Erreichbarkeit
-E-Mail
Tel:
0981/531650
Fax:
0981/535650
Zimmer F 351

Soziales - Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen

Die Anerkennung braucht, wer als rechtsfähiger Verein rechtliche Betreuungen über Volljährige führen will.

Voraussetzungen

Rechtgrundlagen

§ 1908 f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Art. 3 des bayer. Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz (AGBtG)

Verfahren

Ihren Antrag stellen können Sie mit einem formlosen Schreiben an die Regierung von Mittelfranken, SG 13. Sie erhalten dann nähere Informationen über die vorzulegenden Unterlagen zugesandt.

Weitere Hinweise

Formblätter

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Zuletzt geändert am 12.12.2010.

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