Die Anerkennung braucht, wer als rechtsfähiger Verein rechtliche Betreuungen über Volljährige führen will.
§ 1908 f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Art. 3 des bayer. Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz (AGBtG)
Ihren Antrag stellen können Sie mit einem formlosen Schreiben an die Regierung von Mittelfranken, SG 13. Sie erhalten dann nähere Informationen über die vorzulegenden Unterlagen zugesandt.
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