Das Unterhaltsvorschussgesetz will Kindern, die in einer Teilfamilie leben, und ihren allein erziehenden Müttern und Vätern wirtschaftlich helfen. Die Gewährung von Vorschusszahlungen oder Ausfallleistungen soll die Benachteiligung der Teilfamilien, die häufig sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien, wenigstens finanziell ausgleichen.
Zuständig für den Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Regierung ist in diesem Bereich Rechtsaufsicht, d.h. sie ist zur Überprüfung der Ausgangsbescheide in fachlicher und rechtlicher Hinsicht zuständig.
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