Ansprechpartnerin:
Frau
Silvia Stamminger
Di. bis Do. vormittags
-
Erreichbarkeit
-
E-Mail
Tel:
0981/531677
Fax:
0981/535677
Ansprechpartnerin:
Frau
Dr. Catherine Schneider
-
Erreichbarkeit
-
E-Mail
Tel:
0981/531475
Fax:
0981/535475
Gesundheitswesen
Gesundheitsfachberufe
Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen für ausländische Abschlüsse
Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine im Ausland erworbene Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland unter einer der folgenden Berufsbezeichnungen ausüben wollen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Ergotherapeut/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Logopäde/in
- Masseur/in und medizinischer Bademeister/in
- medizinisch-technische/r Assistent/in
- Physiotherapeut/in
- Rettungsassistent/in
- Diätassistent/in
- Orthoptist/in
- Podologe/in (med. Fußpfleger/in)
Um die Erlaubnis zu erhalten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag bei der Regierung von Mittelfranken.
Antragstellung
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:
- persönlicher Antrag
- unterschriebener Lebenslauf mit Schul- und Berufsausbildung in tabellarischer Form
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde in beglaubigter Kopie
- Erklärung, dass Sie den Antrag noch bei keiner anderen Behörde in der Bundesrepublik Deutschland gestellt haben
- Meldebescheinigung über Ihren amtlich begründeten Wohnsitz im Regierungsbezirk Mittelfranken
- gültiger Personalausweis (beglaubigte Kopie)
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (nicht bei EU-Bürgern)
- ein Nachweis, dass Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Mittelstufenkurs - B2 - des Goethe-Instituts oder ein Nachweis, der diesem Sprachkurs entspricht)
- Abschlusszeugnis - Diplom - über Ihre Ausbildung in Ihrem Heimatland
(beglaubigte Fotokopie des Originals und beglaubigte deutsche Übersetzung)*
- Noten-. und Fächerübersicht mit Angabe der Ausbildungsstunden Ihrer Ausbildung in Ihrem Heimatland für jedes Schuljahr
(beglaubigte Fotokopie der Originale und beglaubigte deutsche Übersetzung)*
- Nachweis über die praktische Tätigkeit im jeweiligen Beruf
(beglaubigte Fotokopie der Originale und beglaubigte deutsche Übersetzung)*
* Übersetzungen nur von einem deutschen staatlich beeidigten Übersetzer! Kopien können nur mit der Original-Beglaubigung anerkannt werden!
Auf gesonderte Anforderung:
- Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, Belegart 0
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf
Wichtigste Voraussetzungen
Generell:
- Der Nachweis einer kompletten, abgeschlossenen Berufsausbildung nach dem Recht des Staates, in dem die Ausbildung erworben wurde (Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise)
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache
- Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen
Bei fraglicher Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes ist ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen.
Rechtsgrundlage
Gesetze der jeweiligen Gesundheitsfachberufe
Weitere Themen aus diesem Bereich
Zuletzt geändert am 30.12.2010.