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Gesundheitswesen
Gesundheitsfachberufe
Orthoptistin oder Orthoptist
Wer die Berufsbezeichnung "Orthoptistin" oder "Orthoptist" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, das ist in Bayern die Regierung des Regierungsbezirks, in dem der Antragsteller die Prüfung abgelegt hat.
Ausbildung
Die Erlaubnis setzt die Teilnahme an einer dreijährigen Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für Orthoptisten und das Bestehen der daran anschließenden Prüfung voraus. Darüber hinaus sind gesundheitliche Berufseignung und Zuverlässigkeit erforderlich.
Orthoptisten sind Helfer des Augenarztes bei der Behandlung des Schielens. Der Beruf wird hauptsächlich in Augenkliniken und in Praxen von Augenärzten ausgeübt.
Zulassungsvoraussetzungen
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Rechtsgrundlagen - Lehrpläne
- Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (Orthoptistengesetz - OrthoptG) vom 28. November 1989 (BGBl I S. 2061) in der jeweils gültigen Fassung
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (OrthoptAPrV) vom 21. März 1990 (BGBl I S. 563) in der jeweils gültigen Fassung
- Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe (BFSO HeilB) vom 18. Januar 1993 (GVBl S. 35; KWMBl I S. 146) in der jeweils gültigen Fassung
Berufsfachschule für Orthoptik im Regierungsbezirk Mittelfranken
Berufsfachschule für Orthoptik im Regierungsbezirk Mittelfranken |
Name / Anschrift der Schule |
Ausbildungsbeginn |
Berufsfachschule für Orthoptik Erlangen
des Vereins zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Orthoptik in Nordbayern e. V.
Schwabachanlage 6
91054 Erlangen
(Kliniken der Universität Erlangen-Nürnberg)
Tel.: 09131/853-4346 |
Beginn des Schuljahres |
Gesundheitsfachberufe - Übersicht
Zuletzt geändert am 23.03.2012.