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Willkommen bei der Regierung von Mittelfranken - Bereich Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz

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Ansprechpartner:

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-Erreichbarkeit
-E-Mail
Tel:
0981/531240
Fax:
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Fax:
0981/531507

Gesundheitswesen
Gesundheitsfachberufe
Orthoptistin oder Orthoptist

Wer die Berufsbezeichnung "Orthoptistin" oder "Orthoptist" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, das ist in Bayern die Regierung des Regierungsbezirks, in dem der Antragsteller die Prüfung abgelegt hat.

Ausbildung

Die Erlaubnis setzt die Teilnahme an einer dreijährigen Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für Orthoptisten und das Bestehen der daran anschließenden Prüfung voraus. Darüber hinaus sind gesundheitliche Berufseignung und Zuverlässigkeit erforderlich.

Orthoptisten sind Helfer des Augenarztes bei der Behandlung des Schielens. Der Beruf wird hauptsächlich in Augenkliniken und in Praxen von Augenärzten ausgeübt.

Zulassungsvoraussetzungen

Rechtsgrundlagen - Lehrpläne

Berufsfachschule für Orthoptik im Regierungsbezirk Mittelfranken

Berufsfachschule für Orthoptik im Regierungsbezirk Mittelfranken

Name / Anschrift der Schule

Ausbildungsbeginn

Berufsfachschule für Orthoptik Erlangen
des Vereins zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Orthoptik in Nordbayern e. V.
Schwabachanlage 6
91054 Erlangen
(Kliniken der Universität Erlangen-Nürnberg)
Tel.: 09131/853-4346

Beginn des Schuljahres

 

Gesundheitsfachberufe - Übersicht

Zuletzt geändert am 23.03.2012.

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