In Mittelfranken können Sie Berufsfachschulen zu den nachfolgend genannten Gesundheitsfachberufen besuchen. Die Zulassung zur Prüfung erteilt die Regierung von Mittelfranken.
Zur Prüfung können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie an einer Ausbildung, deren Dauer sich je nach Berufszweig unterscheidet, mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule bzw. ermächtigten Einrichtung teilgenommen haben.
Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus:
Damit wir die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilen können, benötigen wir außerdem (vorzulegen über die Schule):
Informationen über die Aufgaben, Tätigkeiten, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Situation (Berufsfachsaussichten, Einkommensverhältnisse) in den einzelnen Berufen geben die von der Bundesagentur für Arbeit (Nürnberg) herausgegebenen „Blätter zur Berufskunde“. Diese Informationen sind auch unter (Link öffnet neues Browser-Fenster!) BerufeNet abrufbar.
Bewerbungen richten Sie bitte an die jeweilige Berufsfachschule.
Gesetze über die jeweiligen Gesundheitsfachberufe und entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen.
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