Ersatzschulen sind private Schulen, die öffentlichen Schulen entsprechen; Ergänzungsschulen sind private Schulen, die nicht Ersatzschulen sind.
Private Lehrgänge und Privatunterricht sind keine Schulen. Eine Übersicht der Träger der privaten Volksschulen im Regierungsbezirk Mittelfranken finden Sie hier (PDF-Dokument).
Öffentliche Schulen sind staatliche oder kommunale Schulen.
Private Schulen werden in freier Trägerschaft betrieben. Sie dienen der Aufgabe, das öffentliche Schulwesen zu vervollständigen und zu bereichern.
Ersatzschulen dürfen ihre Arbeit nur mit staatlicher Genehmigung aufnehmen. Genehmigte Ersatzschulen können nach einigen Schuljahren erfolgreichen Schulbetriebs staatlich anerkannt werden und den Charakter einer öffentlichen Schule erhalten.
Ergänzungsschulen müssen angezeigt werden.
Lehrgänge und Privatunterricht dürfen keine Bezeichnungen führen, die mit den Bezeichnungen öffentlicher oder privater Schulen verwechselt werden können.
Bei insbesondere privaten Volks- und Förderschulen:
Für private Volks- und Förderschulen: Frau Ursula Klupper
Für private berufliche Schulen: Herr Peter Leis
Art. 3 Abs. 2, Art. 90 ff Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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