Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können (BayEUG, Art. 19).
Das Leitbild der mittelfränkischen Förderschulen wurde in einem intensiven Aushandlungsprozess von Kollegien, Schulleitungen und Schulaufsicht erstellt und formuliert grundlegende Kernaussagen zu den Bereichen Haltung, Unterricht und Schule im Förderschulbereich Mittelfrankens.
Gegenwärtig werden in Mittelfranken in 63 Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Die folgenden Links öffnen jeweils ein neues Browserfenster.
Die folgenden PDF- bzw. Word-Dokumente werden derzeit auf Grund der Neufassung des BayEUG vom 01.08.2011 überarbeitet und stehen deshalb vorübergehend nicht zur Verfügung!
Die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung sind zuständig für alle Berufsschulpflichtigen, die in ihrer Entwicklung oder in ihrem Lernen mindestens zeitweilig so beeinträchtigt sind, dass ihr sonderpädagogischer Förderbedarf in einer allgemeinen Berufsschule nicht ausreichend erfüllt werden kann.
Berufsvorbereitungsjahre (BVJ) zur Vorbereitung auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach §4 BBiG oder 42m HwO bzw. §66 BBiG bzw. Arbeitsqualifizierungsjahre (AQJ) zur Vorbereitung auf eine Arbeitnehmertätigkeit als schulische Angebote
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit
Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (nach §4 BBiG oder 42m HwO bzw. §66 BBiG)
Mobile sonderpädagogischen Dienste (MSD)
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