Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Unter den sich verändernden Rahmenbedingungen einer älter werdenden Gesellschaft und knapper werdender Energierohstoffe kommt der Schaffung altersgerechter Wohnungen sowie energiesparender Wohngebäude sowohl im Neubau genauso wie im Bestand besondere Bedeutung zu. Daher hilft der Staat allen Haushalten, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht selbst mit angemessenen Wohnraum versorgen können.
Das Sachgebiet 35 - Wohnungswesen ist in diesem Zusammenhang Bewilligungsstelle für Fördermittel in den nachfolgend genannten Förderbereichen:
Heime für alte Menschen
Es können Ersatzneubauten oder die Modernisierung von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen gefördert werden (siehe Bayerisches Modernisierungsprogramm).
Heime für Menschen mit Behinderung
(Eine Aufnahme von Maßnahmen erfolgt nur in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.)
wenn Sie eine Förderung für Wohnraum mit beabsichtigter Eigennutzung suchen.
Zuständig hierfür sind die Kreisverwaltungsbehörden, d.h. die Stadt oder das Landratsamt, das für Ihren Bauort zuständig ist.
Für die unmittelbare Förderung werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.
| Seitenanfang | Suche | Impressum und Datenschutzerklärung | Kontakt | © 2011 Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach