Planung und Bauordnung
Das Sachgebiet 34 ist im Regierungsbezirk Mittelfranken zuständig für den fachlichen Vollzug des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts und des Denkmalschutzgesetzes:
- Genehmigung von Flächennutzungsplänen nach BauGB
Regelung der Zuständigkeit nach § 2 Abs. 2 ZustVBau
- Beratung der nach geordneten Behörden zu Fragen von Bauplanung und Bauordnung
- Zustimmungs- und Kenntnisgabeverfahren für staatliche Bauvorhaben nach Art. 73 BayBO
- Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für staatliche Bauvorhaben nach Art. 6 DSchG
- Fachlicher Vollzug des baulichen Brandschutzes (mit Sachgebiet 10)
- Sonderaufgaben im Bereich Planung und Bauordnung
Unsere Themen
Zuletzt geändert am 12.04.2011.