Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs.
Detaillierte Informationen sind in den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern für Nahverkehrsinvestitionen (RZ-ÖPNV) enthalten.
Erster Ansprechpartner in Fragen der Förderung ist das Sachgebiet 12 "Kommunale Angelegenheiten". Sonderprogramme im Rahmen des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) werden im Einzelfall auch vom Sachgebiet 23 "Straßen- und Schienenverkehr" federführend betreut.
Baufachliche Angelegenheiten bei der Bewilligung und Bewirtschaftung von Zuwendungen und Prüfung der Verwendungsnachweise für
Zuwendungsanträge gem. RZ-ÖPNV (vom 14.08.2003, AllMBl. Nr. 11/2003)
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern für Nahverkehrsinvestitionen (RZ-ÖPNV)
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