Ansprechpartner:
Herr
Walter Eberhardt
Sachgebietsleiter
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Erreichbarkeit
-
E-Mail
Tel:
0981/531360
Fax:
0981/535360
für technische Betriebsanlagen, Fahrzeuge und Betrieb
Technische Aufsicht Straßenbahn- und U-Bahn
Die Sachgebiete Elektrotechnik und Maschinenwesen sowie Straßenbau der Regierung von Mittelfranken nehmen die Funktion der Technischen Aufsichtsbehörde für den Bau und Betrieb der Straßenbahnen und U-Bahnen in den Regierungsbezirken Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberpfalz wahr.
Beschreibung
- Die Technische Aufsichtsbehörde nach § 54 Abs. 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes überwacht die Einhaltung der Vorschriften der BOStrab. Sie führt auch die erforderlichen Prüfungen, Zustimmungen und Abnahmen durch und trifft die notwendigen Anordnungen.
- Fachtechnische Mitwirkung bei der Streckengenehmigung, Planfeststellung und Betriebserlaubnis durch Sachgebiet 23
Erforderliche Unterlagen
Festlegung im Einzelfall
Rechtsgrundlagen
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)
Die Themen aus unserem Bereich:
Zuletzt geändert am 12.04.2011.