Die Regierung von Mittelfranken ist auf der mittleren Behördenebene für die Verwaltung der Bundes- und Staatsstraßen zuständig.
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Staatsstrasse 2255 bei Rügland
Im Regierungsbezirk Mittelfranken werden die Bundes- und Staatsstraßen auf der unteren Verwaltungsebene vom Staatlichen Bauamt Ansbach (Stadt Ansbach, Landkreise Ansbach, Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim und Weißenburg - Gunzenhausen) und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg (Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach, Landkreise Erlangen-Höchstatt, Fürth, Nürnberger Land und Roth) betreut.
Das Sachgebiet Straßenbau der Regierung von Mittelfranken ist auf der mittleren Verwaltungsebene zuständig für
Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
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